Zum Inhalt springenIch betreue bewusst nur wenige Projekte gleichzeitig – dafür jedes persönlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31.07.20261. Allgemeines & Geltungsbereich
1.1 Vertragspartnerschaft
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ronny Opitz (Formatgeber) und dem Kunden. Der Auftragnehmer bietet Leistungen in den Bereichen Webseitenerstellung (Next.js, WordPress), Softwareentwicklung, individuelle Webanwendungen, Open-Source-Lösungen, selbstgehostete Systeme, Hosting, Wartung, Logoerstellung und Social Media Einrichtung an. Welche konkrete Software, Infrastruktur und Betriebsleistung eingesetzt beziehungsweise geschuldet wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
1.2 Subunternehmer & Bedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer für die Erbringung der Leistungen einzusetzen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor.
2. Projektablauf & Agile Methoden
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Umsetzung von Projekten auf Grundlage agiler Methoden. Die Entwicklung erfolgt in iterativen Schritten; Kundenwünsche können flexibel innerhalb des vereinbarten Rahmens eingebracht werden.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde den Quellcode des fertigen Endprodukts sowie eine technische Kurzdokumentation zur Wiederherstellung des Systems (siehe Ziffer 7.1 und 8.2).
Nicht umfasst sind Zwischenstände während der Entwicklung sowie bearbeitbare Rohdateien der Gestaltung (z. B. Figma, InDesign); auf deren Herausgabe besteht ein Anspruch nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung. Ebenfalls nicht umfasst sind Bibliotheken, Frameworks und sonstige Bestandteile Dritter, die der Auftragnehmer nicht selbst erstellt hat; für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Bereitstellung von Inhalten
Der Kunde stellt alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Impressumsdaten) rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung. Er garantiert zudem, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (Urheberrecht, Markenrecht) verletzen.
3.2 Verzögerungen & Zusatzaufwand
Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit des Kunden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Hieraus entstehender Zusatzaufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist beträgt 2 Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge oder Reaktion, gilt das Werk als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
5. Managed Premium & Technische Betreuung
5.1 Leistungsbeschreibung „Premium“ und technischer Leistungen
Im Rahmen von Premium-Projekten sowie bei gesondert beauftragten Infrastruktur- oder Open-Source-Leistungen erbringt der Auftragnehmer Leistungen in den Bereichen Konzeption, Auswahl, Einrichtung, Umsetzung und – sofern vereinbart – Betrieb der technischen Infrastruktur. Dazu können beispielsweise selbstgehostete Dateiablagen, Webanalyse, Passwortverwaltung, Backups, Monitoring, interne Webanwendungen, Schnittstellen und Automatisierungen gehören. Es erfolgt eine klare Trennung zwischen der technischen Ebene (Verantwortung des Anbieters im vereinbarten Umfang) und der inhaltlichen Ebene (Verantwortung des Kunden).
Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur erfolgt grundsätzlich unbefristet, solange die laufenden Kosten beglichen werden. Eine aktive technische Wartung (Einspielen von Updates, Monitoring, Weiterentwicklung, Sicherheitsprüfungen oder Wiederherstellung) erfolgt nur bei Bestehen einer gesonderten Wartungs- oder Betriebsvereinbarung. Es wird keine Verfügbarkeitsgarantie (SLA), bestimmte Reaktionszeit oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Die monatlichen Gebühren decken die laufenden Infrastrukturkosten für die Bereitstellung der exklusiven Server-Umgebung. Es handelt sich hierbei um Service-Entgelte, nicht um eine Miete oder einen Ratenkauf der Hardware.
5.4 Open-Source-Software und Drittanbieter
Open-Source-Software wird nicht als Selbstzweck eingesetzt. Die Auswahl richtet sich nach dem vereinbarten Nutzen, dem technischen Aufwand, der Sicherheit, der Wartbarkeit und dem Budget. Die konkrete Software und der konkrete Leistungsumfang werden im Angebot oder in einer technischen Anlage festgelegt. Die Nutzung von Open-Source-Software bedeutet nicht automatisch, dass Einrichtung, Betrieb, Updates, Support, Server, Backups oder externe Dienste kostenfrei sind.
Für Bibliotheken, Frameworks, Open-Source-Anwendungen, Schriften, Hostinganbieter und sonstige Bestandteile Dritter gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Auftragnehmer schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Weiterentwicklung oder Kompatibilität einer Drittsoftware, sofern dies nicht ausdrücklich als laufende Leistung vereinbart wurde. Nicht jede bestehende Cloud- oder Plattformlösung wird ersetzt; maßgeblich bleibt die im Einzelfall vereinbarte Lösung.
Ein eigener Mailserver wird nur nach vorheriger technischer Prüfung und ausdrücklicher Vereinbarung eingerichtet oder betrieben. Eine bestimmte Zustellbarkeit von E-Mails, eine bestimmte Position im Spamfilter oder eine jederzeitige Annahme durch fremde Mailserver wird nicht garantiert.
5.5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die datenschutzrechtlichen Rollen richten sich nach dem konkreten Zweck und der tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Leistung. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder beziehen eine entsprechende Vereinbarung in den Vertrag ein. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffene Personengruppen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie zugelassene Unterauftragsverarbeiter werden im Angebot, in einer Anlage oder im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Inhalte, Daten, Nutzerverwaltung und Zwecke verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Eine technische Einrichtung ersetzt keine Rechtsberatung, Datenschutzprüfung oder Prüfung der Zulässigkeit des jeweiligen Einsatzes.
5.6 Backups, Monitoring und laufender Betrieb
Backups, Aufbewahrungsfristen, Wiederherstellungstests, Monitoring, Sicherheitsupdates und Reaktionsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einer Wartungs- oder Betriebsvereinbarung konkret beschrieben sind. Ohne eine solche Vereinbarung besteht insbesondere keine Pflicht zur laufenden Überwachung, zur Wiederherstellung nach einem Ausfall oder zur unverzüglichen Installation jedes verfügbaren Updates. Der Kunde wirkt bei Sicherheits- und Wiederherstellungsprozessen durch die erforderliche Bereitstellung von Informationen, Zugängen und Entscheidungen mit.
Alle genannten Preise sind Endpreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen.
6.2 Maßgeblichkeit des Angebots
Preisangaben auf der Website sind Richtwerte ab dem jeweils genannten Betrag. Maßgeblich ist das individuelle schriftliche Angebot, in dem Leistungsumfang, Preis und Zahlungsweise festgelegt werden.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden 40 % des vereinbarten Preises bei Auftragserteilung und die verbleibenden 60 % nach Abnahme fällig. Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Laufende Leistungen wie Betrieb und Wartung werden monatlich abgerechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen; bereits vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
7. Nutzungsrechte & Eigenwerbung
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht am Endprodukt einschließlich des dafür erstellten Quellcodes ein. Der Kunde darf das Endprodukt insbesondere selbst oder durch Dritte betreiben, ändern, weiterentwickeln und auf eine andere Infrastruktur umziehen.
Bestandteile Dritter (Bibliotheken, Frameworks, Schriften, Bild- und Stockmaterial) sind hiervon ausgenommen; für sie gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Bausteine, Werkzeuge und Verfahren, die er unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, weiterhin für andere Projekte zu verwenden.
Der Auftragnehmer darf das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich darstellen und ist berechtigt, seinen Namen mit Verlinkung im Footer und Impressum der erstellten Webseite zu platzieren (Erwähnungsverfahren).
8. Vertragslaufzeit, Kündigung & Exit
Laufende Leistungen (Serverbetrieb, Wartung, Monitoring, Support) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt drei Monate.
Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine erneute Mindestlaufzeit entsteht dadurch nicht.
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.2 Exit-Strategie (Datenübergabe)
Der Vertrag über die Bereitstellung der Infrastruktur kann ordentlich gekündigt werden. Bei Vertragsende erhält der Kunde ohne gesonderte Vereinbarung und ohne zusätzliche Kosten:
- Den aktuellen Stand des Website-Codes (Repository oder Build-Datei).
- Alle vom Kunden eingepflegten Inhalte (Datenbank-Export).
- Eine technische Kurzdokumentation zur Wiederherstellung des Systems.
Bei vereinbarten Open-Source- oder Infrastrukturleistungen umfasst die Übergabe zusätzlich die technisch verfügbaren Daten- und Konfigurationsexporte der konkret betriebenen Systeme, soweit deren Export ohne Rechteverletzung gegenüber Dritten möglich ist. Zugangsdaten, Lizenzen, externe Anbieter und laufende Verträge des Kunden bleiben hiervon unberührt. Ein bestimmtes Exportformat oder die vollständige Übertragbarkeit einer Drittsoftware wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer aktiv beim Umzug zu einem anderen Anbieter (Abrechnung nach Aufwand). Es besteht kein Lock-in.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.